AGB

1. Vertragsabschluß

 

Diese Vertragsbedingungen der Fa. PROLIMITS gelten für alle Aufträge und Bestellungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für PROLIMITS unverbindlich, auch wenn diesen nicht schriftlich widersprochen werden.
 

2. Preise, Auftragsannahme, Lieferpflicht

 

a)

Angebote von PROLIMITS sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend.

 

b)

Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit und seine Kreditwürdigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit, ist PROLIMITS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

c)

Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von PROLIMITS bestätigt sind, oder der Auftrag ausgeführt wird.

 

d)

Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder Lieferbereitschaft infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die PROLIMITS nicht zu vertreten hat. Käufer und PROLIMITS sind unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt für diesen Fall berechtigt.

 

3. Lieferzeit

 

Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Im Falle eines von PROLIMITS verschuldeten Lieferverzuges steht dem Käufer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei PROLIMITS zu laufen beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn PROLIMITS oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4. Preisstellung

 

Die von PROLIMITS genannten Preise werden für Verbraucher und gewerbliche Kunden stets inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Rechnungsstellung gegenüber diesen Käufern erfolgt jeweils inklusiv gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

a)

Die Waren und Leistungen werden am Tage der Lieferung in EURO fakturiert. Die Belieferungen erfolgen gegen Vorkasse, sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Schecks werden nicht entgegengenommen. Unter Abbedingung von § 366 BGB ist PROLIMITS berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Forderungen zu verrechnen.

b)

Der Käufer kommt nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge werden Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4,17 % über dem Basiszinssatz (vom Tage der Fälligkeit), sonst 8,17% Zinsen über dem Basiszinssatz, sowie entstandene gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten des Mahnverfahrens, berechnet. Bei Zahlungsverzug kann PROLIMITS die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Käufers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen, ohne dass dadurch der Käufer von der Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen Bezahlung der nicht beglichenen Forderungen befreit wird. Zahlungsverzug begründet in der Regel Bedenken gegen die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Käufers (Ziffer 2.2).

 

6. Beanstandung von Mängeln, Gewährleistung

 

a)

Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen, nur für Verbraucher gilt eine maximale Frist zur Anzeige nicht offensichtlicher Mängel von einem Jahr. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bei Mängeln beträgt 1 Jahr, beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

b)

Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl von PROLIMITS entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher Artikel und Güte. Hierfür räumt der Käufer PROLIMITS ausreichende Zeit und Gelegenheit ein. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nacherfüllung zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit PROLIMITS dieser ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr franko zurück zusenden. PROLIMITS wird die Annahme von zurückgesandter, beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern. Aufgrund einer Mängelrüge ist der Käufer nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

a)

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum von PROLIMITS.

b)

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiter zu veräußern: Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltswaren zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn PROLIMITS durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere die im voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Dritten erhält. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an PROLIMITS ab. PROLIMITS wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, PROLIMITS auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie PROLIMITS keine andere Weisung erteilt.

c)

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der an PROLIMITS abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind PROLIMITS sofort schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, PROLIMITS eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderung an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.

d)

Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Käufer schadenersatzpflichtig, wobei die Höhe des Schadenersatzes dem Wert der Sicherheiten entspricht, die zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung bzw. der Zahlungseinstellung noch bestanden haben. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Käufer die gesamte von PROLIMITS stammende, in den Geschäfträumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und unbezahlte Ware, an PROLIMITS. Der Käufer hat die Ware sorgfältig wie eigene Ware zu verwaren und sie nur insoweit weiter zu veräußern, als gesichert ist, daß der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung PROLIMITS zufließt.

e)

PROLIMITS ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Verkäufer heraus zu verlangen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder mit Teilen derselben in Verzug gerät. Der Käufer kann die Rückzahlung geleisteter Zahlungen erst verlangen, wenn PROLIMITS vom Vertrag zurückgetreten ist und wenn die Vorbehaltsware an PROLIMITS herausgegeben ist.

f)

Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an PROLIMITS abgetreten. PROLIMITS verpflichtet sich, die ihr nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt. Die zurückerhaltenen Waren werden dem Zustand entsprechend gutgeschrieben. Zwischen Käufer und PROLIMITS gilt als vereinbart, daß für zurückerhaltene Ware ein Wertabschlag erfolgen kann.

g)

Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer insoweit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand an PROLIMITS ab. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, steht PROLIMITS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Bearbeitung zu. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf tritt dieser hiermit an PROLIMITS ab.

 

8. Allgemeine Bestimmungen

 

a)

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

b)

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist.